Schweißrauch und UV-Strahlung von Schweißarbeiten jetzt als humankarzinogen klassifiziert
Die Kanzerogenität von Schweißrauch wurde im März 2017 einer Neuevaluierung unterzogen, wobei Schweißrauch und UV-Strahlung von Schweißrauchen ab jetzt von der Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) als „humankarzinogen“ gemäß Gruppe 1 klassifiziert werden.
Die britische Arbeitsschutzorganisation HSE (Health and Safety Executive) hat erst kürzlich eine auch Safety Alert genannte offizielle branchenübergreifende Warnmeldung veröffentlicht, die für sämtliche Beschäftigte, Arbeitgeber, Selbstständige sowie Leiharbeiter und alle anderen Personen gilt, die Schweißarbeiten einschließlich Weichstahlschweißen ausführen. Diese Warnmeldung basiert auf der 118. Ausgabe der vom IARC herausgegebenen Publikation „Monograph“. Die IARC ist eine Unterabteilung der Weltgesundheitsorganisation WHO.
Gesundheitsrisiken
Diese Studie enthält neue wissenschaftliche Erkenntnisse des IARC zu Lungenkrebs, der bei einer Exposition gegenüber allen Schweißrauchsorten (einschließlich Weichstahl-Schweißrauch) verursacht werden kann. Darüber hinaus liegt ein eingeschränkter Nachweis für die Verursachung von Nierenkrebs vor.
Die beim Lichtbogenschweißen freigesetzte UV-Strahlung hingegen ist mehreren Studien zufolge ein Risikofaktor für die Entstehung des eher seltenen Aderhautmelanoms, einer Augenkrebsart. Darüber hinaus sind sowohl Schweißer als auch umstehende Personen oftmals von Augenleiden aller Art (wie etwa Grauer Star) betroffen.
Für Molybdäntrioxid (MoO3) wiederum liegt Tierversuchen zufolge ein ausreichender Nachweis für deren „potenziell humankarzinogene“ Wirkung vor und wurde deswegen der IARC-Gruppe 2B zugeordnet. Berufsbedingte Expositionen gegenüber Molybdäntrioxid können im Bergbau, der Metallurgie, in Stahlgießereien, bei Schweißarbeiten und anderen Hochtemperaturprozessen vorkommen, die auf Stahl zurückgreifen.
Geänderte Erwartungen an die Umsetzung
Die HSE hat deswegen in Großbritannien unverzüglich ihre Erwartungen an die Umsetzung bezüglich einer Expositionskontrolle von Schweißrauch (einschließlich Weichstahl-Schweißrauch) geändert. Alle Betriebe, die Schweißarbeiten ausführen, haben sicherzustellen, dass effektive technische Kontrollmaßnahmen für die Kontrolle des bei Schweißarbeiten entstehenden Schweißrauchs verfügbar sind und korrekt gebraucht werden.
Nicht nur Schweißer sind betroffen
Wenn die aktuell zur Kontrolle des Schweißrauchs verwendeten technischen Systeme für eine Kontrolle der gesamten Exposition gegenüber Schweißrauch ungeeignet sind, dann wird für einen ausreichenden Schutz der Schweißer der Gebrauch von Atemschutzausrüstung (RPE) empfohlen. Um auch andere Mitarbeiter, die keine Schweißarbeiten ausführen, vor Schweißrauch zu schützen, sind zusätzliche Umweltkontrollmaßnahmen erforderlich. Weltweit führen ca. 11 Mio. Arbeiter die Berufsbezeichnung „Schweißer“, während Schätzungen zufolge ca. 110 Mio. weitere Arbeiter schweißarbeitsbedingten Expositionen ausgesetzt sind. Deswegen immer unser Hinweis: „Nicht nur Schweißer sind betroffen!“